Gehörschutz:

Gehörschutz als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III ist eine Schutzausrüstung, die vor irreversiblen Gesundheitsschäden, insbesondere dauerhafter Hörschädigung, schützt. Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2016/425 wird Gehörschutz als PSA der höchsten Risikokategorie III eingestuft.

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