Gehörschutz:
Gehörschutz als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III ist eine Schutzausrüstung, die vor irreversiblen Gesundheitsschäden, insbesondere dauerhafter Hörschädigung, schützt. Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2016/425 wird Gehörschutz als PSA der höchsten Risikokategorie III eingestuft.