Lärmschutz:
Maßnahmen zur Vermeidung von Hörschäden. Lärmschutz umfasst technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die gemäß der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie den Vorgaben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) umgesetzt werden müssen.