Lärmschutz:

Maßnahmen zur Vermeidung von Hörschäden. Lärmschutz umfasst technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die gemäß der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sowie den Vorgaben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) umgesetzt werden müssen.

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