Veredlung von PSA:
Veränderung von PSA mit Auswirkungen auf Schutzwirkung. Veredlung und Veränderung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) Kat. II und Kat. III: Besonders bei der Veredlung von PSA ist es notwendig, dass die Art der Veredlung speziell auf die Baumusterprüfbescheinigung der PSA abgestimmt ist und dementsprechend nachzertifiziert wird. Bei jeglicher Veränderung von PSA die nicht nachzertifiziert ist, erlischt die Baumusterprüfbescheinigung und der vollständige Schutz des Trägers ist nicht mehr gewährleistet.