Wartung:

Die Wartung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellt sicher, dass die PSA dauerhaft funktionsfähig bleibt und ihre Schutzwirkung zuverlässig erfüllt. Wartung umfasst alle Maßnahmen zur Pflege (z. B. Reinigung, Trocknung), Funktionsprüfung, Instandhaltung (z. B. Reparatur, Austausch defekter Teile) und Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen.

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