Wartungspflicht:
Gesetzlich geregelte Pflege und Prüfung von PSA. Die Wartungspflicht für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III ist gesetzlich geregelt und besonders streng, da diese PSA gegen tödliche Gefahren oder irreversible Gesundheitsschäden schützt. Beispiele sind Atemschutzgeräte, Chemikalienschutzkleidung oder Absturzsicherungen.