Zugangskontrolle:

Maßnahmen zur Begrenzung des Zutritts zu gefährlichen Bereichen. Die Zugangskontrolle im Arbeitsschutz bezeichnet alle Maßnahmen, die sicherstellen, dass nur befugte und unterwiesene Personen Zugang zu bestimmten Arbeitsbereichen oder Anlagen erhalten – insbesondere dort, wo besondere Gefährdungen bestehen. Ziele der Zugangskontrolle: Schutz vor Unfällen durch unbefugten Zutritt, Sicherstellung, dass nur geschulte Personen mit entsprechender PSA und Kenntnis der Gefahren Zutritt haben, Einhaltung von Sicherheitsvorgaben und gesetzlichen Vorschriften.

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